Bei Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen berücksichtigen wir Ihre persönlichen Anliegen und Präferenzen in ausgewogenem Verhältnis zum zugrundeliegenden Sachverhalt und der Gesamtrechtslage.
Lizenzverträge unterliegen keinem starren Schema und sollten gleichermaßen dem Verhältnis der Parteien und betroffenen in- und ausländischen Rechtsnormen, insbesondere dem deutschen und europäischen Kartellrecht, Rechnung tragen. Da es bei Verhandlungen über den Abschluss eines Lizenzvertrags fast immer erforderlich ist, in gewissem Umfang geheimes Know-How mitzuteilen, ist ein Geheimhaltungsvertrag schon für die Zeit der Verhandlungen empfehlenswert.